[ Auszug: Macht der zur Herausgabe einer entzogenen Sache Verpflichtete Verwendungen
auf die Sache, so stehen ihm dem Verletzten gegenüber die Rechte zu, die
der Besitz ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]